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Antragszeitraum startet

Alles neu in FAKT II-Förderung

Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass zum 8. Dezember das FAKT II-Förderantragsverfahren für den Antrag 2023 beginnt. Mit der neuen Förderperiode ändert sich die Antragstellung.
Veröffentlicht am
Quelle: Ministerium Ländlicher Raum (MLR)
Quelle: Ministerium Ländlicher Raum (MLR)
Der Antragszeitraum für den neuen FAKT II-Förderantrag 2023 startet ab dem 8. Dezember 2022 und endet am 31. Januar 2023. Er kann über das FIONA-System gestellt werden. Der FAKT II-Förderantrag muss vor Ablauf des genannten Zeitraums abgeschlossen an die Verwaltung übertragen sein. Liegen zum 31. Januar nicht alle Unterlagen vor, gilt der Antrag als ungültig. Mit Beginn der neuen Förderperiode ändert sich die Antragstellung. Sie erfolgt zweistufig: Im Dezember/Januar ist der Förderantrag zu stellen. Der Auszahlungsantrag folgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags im Frühjahr des Antragsjahres. Mit dem späteren FAKT II-Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag können keine neuen Maßnahmen oder Erweiterungen mehr beantragt werden. Förderanträge...
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