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Bundesregierung plant Änderungen des Baugesetzbuches

Umbauten leichter machen

Der Stallumbau zu Tierwohlzwecken soll bauplanungsrechtlich erleichtert werden. Das Bundesbauministerium hat dazu jetzt einen Vorschlag für eine Änderung des Baugesetzbuchs vorgelegt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Vorlage als völlig unzureichend.
Veröffentlicht am
Die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen knüpft an die im vergangenen Jahr von der damaligen Großen Koalition beschlossenen Baurechtsänderungen zur Erleichterung des Umbaus für Sauen und Jungsauen an. Mit einer neuerlichen Änderung von Paragraf 245 a Baugesetzbuch soll erreicht werden, dass vor 2013 errichtete Ställe zu Tierwohlzwecken umgebaut werden dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Umbau laut Entwurf dazu dienen, die Anforderungen der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland oder Bio zu erfüllen. Außen vor bleibt die Haltungsform Stall+Platz. Die Zahl der Tierplätze soll im Zuge des Umbaus nicht erhöht werden dürfen....
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