:: Biostimulanzien
Neue Produktklasse
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Seit dem 16. Juli 2022 sind Biostimulanzien in der EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009 geregelt. Die nationalen düngemittelrechtlichen Vorschriften bleiben erhalten, sodass das Inverkehrbringen von Produkten auch nach diesen Vorschriften weiterhin zulässig ist. Die Verordnung schreibt für Biostimulanzien eine CE-Kennzeichnung vor. Das bedeutet, dass die Wirkung in einer zweistufigen Wirksamkeitsprüfung belegt werden muss. Diese setzt sich aus der Prüfung einer Konformitätsbewertungsstelle sowie einer internen Herstellerkontrolle zusammen. Das Produkt muss die ausgelobte Wirkung auf dem Etikett für die dort genannten Pflanzen aufweisen. Biostimulanzien dienen dazu, pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des...
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