Novellierung des Bodenschutzgesetzes
EU-weiter Schutz
Die Bundesregierung erachtet das bestehende Schutzniveau für Böden in Deutschland für nicht ausreichend und strebt daher eine Novellierung des Bodenschutzrechtes an.
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Harmonisierte Umweltvorschriften der EU-Mitgliedstaaten" helfen, die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland vor Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Schutzniveaus zu schützen. Ein umfassender Schutz der Böden lasse sich nur erreichen, wenn diese aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben zur einheitlichen Anwendung gelangten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Bodenschutz. Sowohl das EU-Bodengesundheitsgesetz als auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Bundes-Bodenschutzgesetzes befänden sich in Vorarbeit; „daher sind bisher keine konkreten Festlegungen erfolgt". Die Belastungen für den Boden haben sich der Bundesregierung zufolge durch den...
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