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Stoffstrombilanz

Veröffentlicht am
Alle Nutztierhalter Die Stoffstrombilanzierungspflicht ist mit dem Jahreswechsel ausgeweitet worden. Nun sind alle hauptberuflichen Nutztierhalter davon betroffen. Darauf hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) vergangene Woche hingewiesen. Demnach gilt die Bilanzierungspflicht seit dem 1. Januar für alle Betriebe über 20 ha oder mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb. Zuvor waren ausschließlich Betriebe verpflichtet gewesen, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, sowie Höfe mit einem Viehbesatz von mehr als 50 GV und mehr als 2,5 GV je Hektar. Für eine korrekte Erfassung ihrer Stoff- und Nährstoffflüsse müssen die Betriebe der DLG zufolge bei Futterzukäufen die Mengen an Stickstoff und Phosphor berücksichtigen und...
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