FAKT-Förderung
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Frist beachten Mit Ablauf des 31. Januar 2023 endet die Frist für den FAKT-Förderantrag. Der fristgerecht über die Online-Anwendung FIONA eingereichte FAKT II-Förderantrag ist Voraussetzung für eine Beantragung der FAKT II-Maßnahmen im Gemeinsamen Antrag 2023. Der Landesbauernverband weist darauf hin, dass für einige Teilmaßnahmen die Unterlagen bis 31. Januar beim zuständigen Landwirtschaftsamt vorliegen müssen.
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