Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung 2023
Keine Änderungen für Abfindungsbrennereien
Jährlich zum 1. Januar tritt die neue Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung in Kraft. Grundsätzlich sind die insgesamt 41 über das Bundesgebiet verteilten Hauptzollämter die lokalen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Dies bedeutet, dass jedes Hauptzollamt nur für die Unternehmen zuständig ist, die in seinem Bezirk ihren Sitz haben.
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In Abweichung davon nehmen einzelne Hauptzollämter die Zuständigkeiten für den Bereich mehrerer Hauptzollämter oder von anderen Hauptzollämtern und in Einzelfällen bundesweite Aufgaben wahr. So ist das Hauptzollamt Stuttgart traditionell bundesweit für die Prüfung von Abfindungsanmeldungen und damit für die Erteilung von Brenngenehmigungen sowie die Festsetzung und Erhebung der Alkoholsteuer auf Abfindungsalkohol zuständig. Früher war beim Hauptzollamt Stuttgart West die Zentralstelle Abfindungsbrennen (ZAB) angesiedelt.
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