Notfallzulassung nicht rechtens
Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung
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Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Saatgut sind nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden. Nach Auffassung der Richter erlaubt es der Rechtsrahmen für die Ausnahmegenehmigungen den Mitgliedstaaten nicht, Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Saatgut sowie die Verwendung des betreffenden Saatguts zuzulassen, wenn dies mit einer Durchführungsverordnung ausdrücklich untersagt wurde. Entsprechende Verordnungen gelten seit 2018 für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Die neonikotinoiden Wirkstoffe dürfen nur noch zur Behandlung von Saatgut eingesetzt werden, wenn dieses ausschließlich zur Ausbringung in dauerhaft errichteten Gewächshäusern...
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