Kommentar
Konkurrenz der Staatsziele
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Der Bauernverband hat in der vergangenen Woche auf der Grünen Woche ein Rechtsgutachten vorgestellt. Es geht dabei um nicht weniger, als eine Änderung des Grundgesetzes – unserer Verfassung. Die Landwirtschaft soll zum Staatsziel werden. Es geht konkret um eine Erweiterung des Artikel 20a. Dort steht, dass der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere" schützt und das auch Grundlage der Gesetze und Rechtsprechung in unserem Land sein soll. Mehr juristische und politische Bedeutung gibt es nicht, als etwas in die Verfassung zu schreiben. Das, was in Artikels 20a steht, entspricht grob dem, wozu sich auch die UN-Mitgliedsstaaten in ihren 17 Nachhaltigkeitszielen verpflichtet...
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