Arbeitskalender Bauernwald im Februar
Privatwaldberatung und Betreuung im Land
Vor drei Jahren zum 1. Januar 2020 wurde mit einer großen Forstreform die Forstverwaltung in Baden-Württemberg grundlegend umgebaut. Zuständig für den Privatwald sind die Landesforstverwaltung beziehungsweise die Förstämter vor Ort. Sie sind die erste Anlaufstelle für alle Waldbesitzer.
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Die Verantwortung für den Staatswald (rund 320.000 Hektar) trägt seit der Reform die Anstalt des öffentlichen Rechts Baden-Württemberg (ForstBW). Dort gibt es eine Betriebsleitung in Tübingen und 21 Forstbezirke mit den dazugehörigen Forstrevieren. Die Landesforstverwaltung (LFV) übt die hoheitliche Aufsicht über alle Waldbesitzarten aus und ist zuständig für die Beratung und Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes mit zusammen rund einer Million Hektar Fläche. Im Auftrag der Waldbesitzenden tritt die Landesforstverwaltung auch als Dienstleister für die Bewirtschaftung des Waldes auf. Die LFV ist dreigliedrig aufgebaut: Oberste Forstbehörde am MLR in Stuttgart Höhere Forstbehörde am Regierungspräsidium Freiburg Forstämter (Untere...
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