Nachgefragt bei Lukas Schmidle
Tierwohl ganz oben auf der Agenda"
Gut zwei Jahre ist es her, seit die siebte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten ist. Für Schweinehalter sind die neuen Vorgaben seit Februar 2021 verpflichtend. Was die Gesetzesänderung für die Ferkelerzeugung bedeutet und welche Folgen sie hat, haben wir Lukas Schmidle vom Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg gefragt. | Interview: Petra Ast
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BWagrar: Herr Schmidle, Sie befassen sich als Referent für Ferkelerzeugung intensiv mit Haltungsfragen. Was hat sich seit der Gesetzesnovelle grundlegend geändert? Schmidle: Von grundlegenden Änderungen können wir seit dem in Kraft treten vor circa zwei Jahren eigentlich nicht sprechen. Die Umsetzung des Beschäftigungsmaterials aus organischen Quellen ist in der Praxis gut angekommen und wird auch entsprechend umgesetzt. Bezüglich der Umbauten im Deck- und Abferkelbereich hat die angespannte Situation auf den Märkten, die finanzielle Lage der ferkelerzeugenden Betriebe hingegen deutlich verschlechtert. Es geht aktuell mehr darum die Kosten im Blick zu behalten, als sich Gedanken um die anstehenden Änderungen und Investitionen zu machen....
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