Sozialwahl 2023
Fragebögen zurückschicken
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Die Sozialwahl 2023 findet am 31. Mai statt. Wahlberechtigt sind alle Unternehmer der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (auch Altenteiler mit Rückbehaltsflächen), ihre mithelfenden Ehegatten sowie ehemalige Landwirte und Ehegatten, die eine Unfallrente beziehen. In Kürze verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) Fragebögen, um herauszufinden, wer wahlberechtigt ist. Dieser Fragebogen muss an die SVLFG zurückgeschickt werden, um Wahlunterlagen zu bekommen. Ab dem 10. April erhalten Wahlberechtigte dann ihre Wahlunterlagen. Der Landesbauernverband (LBV) und der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) treten mit der gemeinsamen Liste 3 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde...
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