Pflanzenschutz
Notfallzulassungen auf dem Prüfstand
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Ausnahmegenehmigungen für die Freilandanwendung von Pflanzenschutzwirkstoffen ohne Zulassung dürften in der EU vorerst der Vergangenheit angehören. So die vorläufige Einschätzung der EU-Kommission aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut, das im Januar bei einem Vorabentscheidungsersuchen gefällt worden war. Im Umweltausschuss des Europaparlaments geht man davon aus, dass die Entscheidung auch die Behandlung von anderem Saatgut sowie andere Anwendungen wie etwa das Spritzen betrifft. Ebenfalls eingeschlossen sein dürften Wirkstoffe, die einem Verbot analog den Neonikotinoiden, Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam unterliegen. Die Mitgliedstaaten...
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