Land- und Forstwirtschaft
Tarifabschluss
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Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2022 mehr Lohn. Darauf haben sich der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (LFAGV BW), der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband für Südbaden und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geeinigt. Danach steigen die Arbeitsentgelte rückwirkend ab 1. Oktober 2022. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten den Mindestlohn (12 Euro brutto je Stunde). Angelernte Arbeitnehmer bekommen 13 Euro. 15 Euro brutto je Stunde erhalten Arbeitnehmer nach der Abschlussprüfung. Für Meister, Techniker, Betriebswirte beträgt der Stundenlohn nun 17,25 Euro brutto. Auch Auszubildende erhalten nach dem Tarifvertrag...
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