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Novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft

Neue Vorgaben für Sauen greifen schon bald

Die Zeit drängt: In spätestens sechs Jahren, genauer gesagt am 9. Februar 2029, läuft die Übergangsfrist für die Haltung von Sauen im Deckzentrum und die Aufstallung von Zuchtläufern eine Woche vor der geplanten Besamung aus. So sieht es die vor zwei Jahren in Kraft getretene, novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Alt- und Bestandsgebäude vor. Die Übergangsfrist für die Haltung abferkelnder Sauen läuft am 9. Februar 2036 endgültig aus. Zuvor müssen die davon betroffenen Ferkelerzeuger ein durchgetaktetes Um- oder Neubaukonzept vorlegen oder alternativ ihren Ausstieg aus dem Betriebszweig bekanntgeben.
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Bis spätestens Februar 2029 dürfen Sauen und Jungsauen nur noch in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung der Tiere ist ab dann nur noch für kurze Zeit möglich, beispielsweise, um die Tiere zu besamen oder zu behandeln.
Bis spätestens Februar 2029 dürfen Sauen und Jungsauen nur noch in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung der Tiere ist ab dann nur noch für kurze Zeit möglich, beispielsweise, um die Tiere zu besamen oder zu behandeln.Agrarfoto.com
Schon in einem Jahr, am Stichtag 9. Februar 2024, greift der erste Teil der Frist für den Um- beziehungsweise Neubau des Deckzentrums. Bis dahin müssen Ferkelerzeuger den zuständigen Behörden ein verändertes Konzept für ihr bis dato genutztes Deckzentrum vorlegen oder alternativ den Ausstieg aus der Zuchtsauenhaltung bis spätestens 9. Februar 2026 vornehmen. Kommt die Aufgabe des Betriebszweiges nicht in Frage, sehen es die Vorschriften vor, dass die davon betroffenen Sauenhalter zwei Jahre später, spätestens bis zum Stichtag am 9. Februar 2026, bei den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie für das geplante neue Deckzentrum einen Antrag für einen Um- oder Neubau gestellt haben. Dieser Bauantrag, so erläuterte es Falko Bortt vom...
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