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Veröffentlicht am
Immobilie erben Ich habe eine Immobilie geerbt, in die ich einziehen möchte. Vorher muss sie noch renoviert werden. Was sollte ich hinsichtlich der Erbschaftssteuer beachten? K. P. in S. Zunächst gelten für nahe Angehörige beim Erbe grundsätzlich individuelle Freibeträge. Zum Beispiel gelten bei jedem Kind des Verstorbenen 400.000 Euro. Dieser Freibetrag kommt bei einem Immobilienerbe nicht in Anwendung und steht noch für weitere Zuwendungen zur Verfügung, wenn die geerbte Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist und zehn Jahre selbst bewohnt wird. Erbende Kinder sind steuerrechtlich verpflichtet, die Renovierungsarbeiten so zügig wie möglich durchzuführen. In der Regel haben sie für den Einzug sechs Monate Zeit. Derzeit ist...
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