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Nachbau

Veröffentlicht am
Erklärung bis 30. Juni Landwirte erhalten in Kürze die Unterlagen für die Nachbauerklärung zum Anbaujahr Herbst 2022/Frühjahr 2023. Bis zum 30. Juni haben sie dann Zeit, ihre Nachbauauskunft bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) einzureichen. Die STV, die im Auftrag der Pflanzenzüchter die Nachbaugebühren erhebt, weist darauf hin, dass Landwirte im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat verwenden dürfen. Vorausgesetzt, sie haben bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat, also am 30. Juni, die geschuldeten Nachbaugebühren bezahlt. Das Versäumen der Zahlungs- und Rückmeldefrist kann finanzielle und rechtliche Folgen haben, die laut STV häufig falsch eingeschätzt werden.
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