Kabinett beschließt Neuregelung beim Kükentötungsverbot
Rechtssicherheit für Brütereien
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Die Bundesregierung hat die von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigte Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss vergangene Woche eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes. Demnach soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem Jahr 2024 bis zum 13. Bebrütungstag möglich sein. Bislang hatte das Tierschutzgesetz strengere Regelungen vorgesehen, die die Tötung der Embryos bereits ab dem siebten Tag verboten hätten. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge wird mit der Änderung die Rechtslage auf den neuen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht sowie Rechtssicherheit für die Brütereien geschaffen. Messungen der elektrischen Aktivität des...
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