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Umweltminister bestätigen Beschluss der Agrarminister

TA Luft einheitlich auslegen

Die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen tiergerechten Umbau von Ställen haben eine weitere Hürde genommen. Die Umweltministerkonferenz verständigte sich am vergangenen Freitag auf eine bundesweit einheitliche Auslegung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Veröffentlicht am
Damit fassten die zuständigen Ressortchefs und -chefinnen bei ihrem Frühjahrstreffen in Königswinter einen gleichlautenden Beschluss wie die Agrarministerkonferenz eine Woche zuvor in Berlin. Demnach definieren die Länder Ställe der im Tierhaltungskennzeichengesetz vorgesehenen Haltungsstufen Frischluft und Bio gemäß TA Luft als „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen". Dies gilt grundsätzlich auch für Auslaufställe. Allerdings sind in diesen Ställen weitere Maßnahmen im Sinne des Managements zu treffen, heißt es in dem Beschluss von Umweltminister- und Agrarministerkonferenz. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun bis zum September Vollzugshinweise zur TA Luft erarbeiten, damit aus...
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