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Entwurf zum Tierschutzgesetz sieht Ausstieg in fünf Jahren vor

Anbindehaltung soll verboten werden

Veröffentlicht am
Der Ausstieg aus der Anbindehaltung könnte schneller kommen als erwartet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant in seinem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein weitgehendes Verbot in fünf Jahren. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 50 über sechs Monate alten Rindern. Voraussetzung soll allerdings sein, dass die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Beenden will das Ministerium auch die bislang geltenden Ausnahmen für nicht-kurative Eingriffe. Insbesondere die Pläne zum Anbindehaltung stießen auf scharfe Kritik. Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, warf Minister Cem Özdemir vor, er läute mit...
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