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Vereinfachter Nachweis für Arbeitnehmer per Selbstauskunft

Pflegereform mit neuen Beitragssätzen

Veröffentlicht am
Der Bundestag hat am Freitag vergangener Woche das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, beschlossen. Das Gesetz dient der Unterstützung und Entlastung in der sozialen Pflege. Es enthält umfangreiche Beitragsanpassungen in der Pflegeversicherung und tritt zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Zur Stabilisierung der Finanzsituation in der sozialen Pflegeversicherung, wird – ohne eine Übergangsfrist – der Beitragssatz von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Zuschlag für kinderlose Versicherte von 0,25 Prozent auf 0,6 Prozent angehoben. Des Weiteren wird ein Abschlag für Eltern mehrerer Kinder eingeführt. Der Abschlag gilt ab dem zweiten Kind bis zum 25. Lebensjahr und wird vom Beitragssatz zur...
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