Agri-PV
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Privilegierung Der Deutsche Bundestag stimmte Mitte Juni der bauplanungsrechtlichen Privilegierung von maximal einer Agri-PV-Anlage im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb auf maximal 2,5 Hektar zu. Der vom Bauernverband geforderte Planvorbehalt zur sachgerechteren Steuerung der bereits Anfang des Jahres eingeführten Privilegierung von Fotovoltaikanlagen in einem 200-Meter-Streifen entlang von Straße und Schiene fand kein Gehör. Der Berufsstand setzt dazu jetzt auf den Bundesrat.
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