Weinbaufläche in Deutschland
Neuanpflanzung weiter beschränkt
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Die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche wird bis 2026 verlängert. Das bestimmt das elfte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes, das der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen – außer der AfD – vergangene Woche verabschiedete. Außerdem wird mit der Novelle die Gültigkeit der Wiederbepflanzung von bisher drei auf sechs Jahre hochgesetzt. EU-rechtlich wäre auch eine Begrenzung der Neuanpflanzungen auf einen Wert von bis zu ein Prozent der Referenz-Rebfläche möglich gewesen. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit rund 290 Hektar (ha) an neuen Rebflächen von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt. Beantragt worden waren insgesamt...
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