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Glyphosat verboten

Ernte steht an

Veröffentlicht am
Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Beerntung erschweren oder unmöglich machen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosat-Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind. | Dr. Friedrich Merz, Regierungspräsidium Stuttgart
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