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Veröffentlicht am
Bezugsrecht Lebensversicherung Die Lebensversicherung unseres verstorbenen Sohnes wurde nicht an seine jetzige Ehefrau, sondern an seine Ex-Ehefrau ausgezahlt. Ist das korrekt? P. A. in D. Ihr Sohn hat die widerrufliche Bezugsberechtigung der Lebensversicherung nach der Scheidung offenbar nicht geändert, also bei der damaligen Ehefrau gelassen. Oder er hat eine unwiderrufliche Begünstigung ohne Zustimmung der Ehefrau geändert. Damit wurde die Versicherungssumme zu Recht an die Ex-Ehefrau ausgezahlt. Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages wird üblicherweise festgelegt, an wen im Todesfall die Versicherungsleistung auszuzahlen ist. Geschieht das nicht, geht die gesamte Summe in den Nachlass ein. Meist wird dieses Bezugsrecht...
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