Europäisches Gentechnikrecht
Züchtungsverfahren auf dem Prüfstand
Die EU will das Gentechnikrecht anpassen. Demnach sollen bestimmte Verfahren, mit denen Pflanzen gezüchtet werden, künftig nicht mehr deklariert werden müssen.
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Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den aktuellen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission Anfang Juli veröffentlicht hat. Der Entwurf bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden. Kernpunkt ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Die Einstufung soll über ein Verifizierungsverfahren auf der Basis objektiver Kriterien erfolgen....
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