EU-Saatgutverordnung
Zulassung soll einfacher werden
Die Zulassung von neuem Saatgut und anderem pflanzlichen Reproduktionsmaterial soll deutlich vereinfacht werden. Dieses Ziel verfolgt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zur Novellierung der EU-Saatgutverordnung.
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Die Grundprinzipien der aktuellen Gesetzgebung werden aber beibehalten, stellte die Brüsseler Behörde klar. Auch weiterhin müsse neues Reproduktionsmaterial vor der Marktzulassung registriert und zertifiziert werden. Dem Vorschlag zufolge sollen neue Pflanzensorten auch wie bisher in einen nationalen Katalog aufgeführt werden. Zuvor sind im Rahmen der Registrierung die besonderen Eigenschaften zu bestätigen. Beispielsweise werden die Züchter auch weiterhin darlegen müssen, dass sich das Material von anderen Sorten auf dem Markt unterscheidet. Vereinfacht werden soll die Zulassung für Erhaltungssorten und heterogenem Pflanzenmaterial. Auch soll es spezifische Ausnahmeregeln für Saatguterhaltungsnetze geben. Nach Angaben der Kommission wird...
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