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Hinweis der Tierseuchenkasse

Entschädigungen für Tierhalter

Veröffentlicht am
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Tierhaltern Entschädigungen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind. Darüber hinaus können die Dienstleistungen der Tiergesundheitsdienste bei gesundheitlichen Problemen im Bestand in Anspruch genommen werden. Die TSK trägt entsprechend der Leistungssatzung Probennahme und Kosten der Diagnostik. Die TSK weist darauf hin, dass die Kostenübernahme allerdings nur erfolgen kann, wenn Meldefristen eingehalten und Zahlungen vollständig geleistet wurden. Sind Meldungen oder Zahlungen überfällig, werden zum Beispiel Kosten für...
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