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Genehmigung für Parallelhandel widerrufen

Zako nicht länger verkehrsfähig

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Juli 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako mit der GP-Nr. 034145-00/039 widerrufen. Das Mittel ist nach Widerruf der Genehmigung nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. In der Vergangenheit kam es mit Chargen dieses Mittels aus dem Parallelhandel zu Problemen: In einer Zakoprobe (Chargennummer: 20230216) stellte das Labor des BVL fest, dass es sich nicht um das angegebene Parallelhandelsprodukt handelt, sondern um eine Fälschung. Der eigentliche Wirkstoff Aclonifen konnte nicht nachgewiesen werden, jedoch zwei andere herbizide Wirkstoffe, Atrazin und Metribuzin. Dadurch kam es beim Einsatz...
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