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Besteuerung von Lebensversicherungen

Das Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft trat, sieht grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher und privater Renten vor. Die Regelungen haben weitreichende Auswirkungen auch auf die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen, wenn die Verträge nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Grundsätzlich gilt:
Der Termin des Abschlusses zählt.

Veröffentlicht am
Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, werden auch künftig steuerfrei ausgezahlt, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft, der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge ausmacht und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Beiträge für diese „Altverträge“ können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Behandlung der Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, entspricht der der privaten Rentenversicherung mit ausgeübtem Kapitalwahlrecht. Es gilt: Wurde der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen und wird das Kapital erst nach Vollendung des 60....
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