Investitionsabzugsbetrag hilft Steuern sparen
Ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 gelten für die steuerliche Vorwegnahme künftiger Investitionen neue Regelungen. Statt der bisherigen Ansparrücklage gibt es den neuen Investitionsabzugsbetrag.
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Die einschneidenste Veränderung betrifft die Auflösung des Investitionsabzugsbetrages wenn die Investition nicht erfolgt ist. Bisher wurde die Rücklage im zweiten Jahr nach der Bildung gewinnerhöhend wieder aufgelöst. Dazu kam ein Strafzuschlag in Höhe von sechs Prozent pro Wirtschaftsjahr in dem die Ansparrücklage bestanden hat. Anders sind jetzt die Folgen beim neuen Investitionsabzugsbetrag. Im Falle der Nichtinvestition wird dieser im Jahr der Bildung komplett rückgängig gemacht. Das heißt: Der Steuervorteil, der ursprünglich erzielt wurde, wird rückwirkend wieder gestrichen. Kommt es zu dieser Rückabwicklung, wird für das betreffende Jahr ein geänderter Steuerbescheid erlassen, mit der Folge, dass auf die Mehrsteuern sechs Prozent...