Steuerbegünstigungen bei Sturmholz
Zeitnah melden: Bei Sturmholzanfall wegen des Unwetters wie am 26. Mai sollte man sich umgehend und zeitnah mit dem Steuerberater in Verbindung setzen. Darauf weist die Dr. Schnekenburger Steuerberatungsgesellschaft in Ravensburg hin.
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Zeitnah bedeutet, dass unverzüglich nach Feststellung des Schadens eine Anmeldung an das Finanzamt eingereicht wird, mit Angaben über das Schadensereignis und welche Holzmengen davon voraussichtlich betroffen sind. Eine zweite Meldung wird zum Ende des Wirtschaftsjahres erstellt, wenn vom Förster entsprechende Holzlisten vorliegen, in denen die Kalamität bescheinigt wird. Eine Steuerbegünstigung gibt es auf die Holzmengen, die über dem normalen Nutzungssatz, 4,5 Festmeter pro Hektar Wald, liegen.