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Steuererleichterungen für Geschädigte von Unwettern

In Folge der großen Unwetter sind im Mai 2009 in weiten Teilen Baden-Württembergs erhebliche Schäden in der Landwirtschaft entstanden. Zur Abmilderung der finanziellen Einbußen hat das Finanzministerium Baden-Württemberg steuerliche Erleichterungen für Geschädigte der Unwetter im Mai 2009 beschlossen. Die Finanzämter sind angewiesen, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte zu ergreifen.

Veröffentlicht am
Hinzuweisen ist darauf, dass die Regelungen nicht nur für die Bodenseeregion gelten. Geschädigte Landwirte können insbesondere folgende Maßnahmen in Anspruch nehmen: Steuerstundung ohne Stundungszinsen,Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer,vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge,Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden oder bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter,Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung,(teilweiser) Erlass der Einkommensteuer bei Landwirten mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG,Behandlung der Aufwendungen für die Wiederanpflanzung zerstörter Obstbaumbestände und...
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