Steuererleichterungen für Geschädigte von Unwettern
In Folge der großen Unwetter sind im Mai 2009 in weiten Teilen Baden-Württembergs erhebliche Schäden in der Landwirtschaft entstanden. Zur Abmilderung der finanziellen Einbußen hat das Finanzministerium Baden-Württemberg steuerliche Erleichterungen für Geschädigte der Unwetter im Mai 2009 beschlossen. Die Finanzämter sind angewiesen, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte zu ergreifen.
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