Änderung im Vermittlungsverfahren bei bulgarischen Saisonarbeitskräften:
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn hat mitgeteilt, dass ab sofort bei namentlicher Anforderung bulgarischer Saisonkräfte die für Erntehelfer aus Polen und Rumänien bewährte Vorgehensweise des Direktversandes der Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (EZ/AV) an den deutschen Arbeitgeber gilt.
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