Agrardieselantrag 2009: Die neue Rechtslage berücksichtigen
Am 22. Juli 2009 wurde das Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes verkündet. Damit wird die Anwendung des Selbstbehalts von 350 Euro und der Höchstmenge von 10.000 Liter für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Änderungen sich daraus für den diesjährigen Agrardieselantrag ergeben.
- Veröffentlicht am
Die Antragsformulare für das Verbrauchsjahr 2008 (Papierantrag, Onlineformular oder pdf-Vordruck) werden nicht geändert und sind weiterhin zu benutzen. Die Felder für den Selbstbehalt und die Obergrenze auf der zweiten Seite des Antrags sind in der Selbstberechnung nicht mehr zu berücksichtigen. Wichtig: Für den Jahresantrag 2008 wurde die Abgabefrist ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Bei Anträgen, die nach dem 31. Dezember 2009 eingehen, kann keine Steuerentlastung mehr gewährt werden. Bereits ausgezahlte Anträge für das Verbrauchjahr 2008 werden von der Zollverwaltung automatisiert neu berechnet und der Differenzbetrag nachgezahlt. Der Antragsteller muss nicht tätig werden. Aus technischen Gründen kann jedoch keine...