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Neue Regeln für Berufskraftfahrer

Die Qualifizierungsregelungen, die für Berufskraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr bereits seit dem 10. September 2008 gelten, haben ab 10. September 2009 nun auch für die LKW-Fahrer Gültigkeit.Maßgeblich für die neuen Regelungen ist das Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz (BKrFQG). Das meldet das Landratsamt Ravensburg.

Veröffentlicht am
Nach diesen Stichtagen ist für eine neue Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation und künftig alle fünf Jahre eine spezielle Weiterbildung nachzuweisen. Für bisherige Führerscheininhaber wurden ebenso Regelungen getroffen. Diese so genannten „Besitzständler“ der LKW-Klassen C1, C1E, C, CE müssen spätestens zum 10. September 2014 eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen und im Führerschein eintragen lassen. Wer also nach dieser Frist gewerbliche Fahrten mit dem LKW unternehmen möchte, muss diese Schlüsselzahl eingetragen haben, ansonsten kann der Fahrerlaubnisinhaber und das Unternehmen im Falle einer Kontrolle zur Kasse gebeten werden. Da aber auch die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden muss, ist zur Anpassung an...
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