Gültigkeit polnischer Führerscheine
Nach Paragraf 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Die Fahrberechtigung wird bei Angehörigen eines EU-/EWR-Mitgliedstaates durch einen gültigen nationalen Führerschein nachgewiesen.
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