Gültigkeit polnischer Führerscheine
Nach Paragraf 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz haben. Die Fahrberechtigung wird bei Angehörigen eines EU-/EWR-Mitgliedstaates durch einen gültigen nationalen Führerschein nachgewiesen.
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Nach Informationen des Bundesverkehrsministeriums berechtigt die polnische Führerscheinklasse T zum Führen aller Traktoren, ohne Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen. Diese Klasse entspreche den deutschen Fahrerlaubnisklassen L und T. Für die Anerkennung der Fahrberechtigung für Fahrzeuge der deutschen Fahrerlaubnisklasse T soll jedoch ein Nachweis mitgeführt werden, dass der Führerscheininhaber in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Die polnische Klasse C berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse L, für die deutsche Klasse T ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich.