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Wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet, Teil III der Serie zu Folgen der Wirtschaftskrise

Was man bei Kündigung, Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers tun kann, damit beschäftigt sich der dritte und letzte Teil unserer Serie „Folgen der Wirtschaftskrise“.

Veröffentlicht am
Die Wirtschaftskrise zwingt so manchen Betrieb in die Insolvenz – Schulden und Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Da fragen sich viele Nebenerwerbslandwirte, was sie erwartet, wenn ihr Arbeitgeber in solch ernsten Zahlungsschwierigkeiten steckt. Wichtig ist zunächst, dass die Antragstellung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluss haben. Auch ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein noch kein Kündigungsgrund. Vielmehr ist der an die Stelle des Arbeitgebers tretende Insolvenzverwalter wie ein „normaler“ Arbeitgeber an die Regeln des Kündigungsschutzes gebunden. Das bedeutet, dass in Betrieben mit mindestens zehn Vollzeitarbeitnehmern eine ordentliche...
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