Abwasserbeseitigung ab 2010
Durch die Verwaltungsvorschrift „Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum“ vom 18. August 2005 wurde grundsätzlich das Ende der Entsorgung des Inhalts geschlossener Gruben in der Landwirtschaft eingeleitet. So ist jetzt die landwirtschaftliche Verwertung von un- behandeltem Abwasser und Schlamm aus geschlossenen Gruben ab 1. Januar 2010 nicht mehr zulässig.
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