Post von der polnischen Sozialversicherung (ZUS)
Derzeit erhalten Landwirte, die in den vergangenen Jahren polnische Saisonkräfte beschäftigt haben, Post von der polnischen Sozialversicherung (ZUS). In den in polnischer Sprache verfassten Schreiben fordert die ZUS für bestimmte Erntehelfer rückwirkend Beiträge zur Sozialversicherung. Was es damit auf sich hat, erläutert Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes.
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Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt "Welches Recht gilt?") unterliegen Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch während ihrer Saisontätigkeit in Deutschland dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes. Die deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung finden in diesen Fällen keine Anwendung. Vielmehr bestimmen sich die Melde- und Beitragspflichten des deutschen Arbeitgebers nach dem Recht des Heimatlandes des Saisonarbeiters. Dass für ihn das ausländische Recht gilt, weist der Arbeitnehmer mit dem EU-einheitlichen Formular E 101 nach. Dieses erhält er auf Antrag bei der Sozialversicherung seines Heimatlandes. Legt beispielsweise ein polnischer Saisonarbeitnehmer, der während seines bezahlten...