Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Post von der polnischen Sozialversicherung (ZUS)

Derzeit erhalten Landwirte, die in den vergangenen Jahren polnische Saisonkräfte beschäftigt haben, Post von der polnischen Sozialversicherung (ZUS). In den in polnischer Sprache verfassten Schreiben fordert die ZUS für bestimmte Erntehelfer rückwirkend Beiträge zur Sozialversicherung. Was es damit auf sich hat, erläutert Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes.

 

Veröffentlicht am
Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Abschnitt "Welches Recht gilt?") unterliegen Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten auch während ihrer Saisontätigkeit in Deutschland dem Sozial­versicherungs­recht ihres Heimatlandes. Die deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung finden in diesen Fällen keine Anwendung. Vielmehr bestimmen sich die Melde- und Beitragspflichten des deutschen Arbeitgebers nach dem Recht des Heimatlandes des Saisonarbeiters. Dass für ihn das ausländische Recht gilt, weist der Arbeitnehmer mit dem EU-einheitlichen Formular E 101 nach. Dieses erhält er auf Antrag bei der Sozialversicherung seines Heimatlandes. Legt beispielsweise ein polnischer Saisonarbeitnehmer, der während seines bezahlten...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.