Streu- und Räumpflicht bei Schnee und Eis
Die meisten Städte und Gemeinden haben die Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Eigentümer von Grundstücken übertragen. Damit müssen die Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dafür sorgen, dass Gehwege vor dem Haus, aber auch die Zugänge zum Hauseingang, zum Parkplatz und zu den Mülltonnen auf einer Breite von etwa 1 bis 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden.
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