Was man mit der Klasse T alles darf
Vom Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) gibt es eine Klarstellung bezüglich der Fahrerlaubnisklasse T. Dabei geht es um das Fahren mit Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und deren Anhänger, bei Transporten von gewerblich eingestufter Biomasse (lof Erzeugnisse) oder lof Bedarfsgütern im Rahmen des Paragrafen 6 nach der Fahrerlaubnisverordnung.
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