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Was man mit der Klasse T alles darf

Vom Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) gibt es eine Klarstellung bezüglich der Fahrerlaubnisklasse T. Dabei geht es um das Fahren mit Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und deren  Anhänger, bei Transporten von gewerblich eingestufter Biomasse (lof Erzeugnisse) oder lof Bedarfsgütern im Rahmen des Paragrafen 6 nach der Fahrerlaubnisverordnung.

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Beim Transport gewerblich eingestufter lof Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter von Traktoren und deren Anhänger bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die T Klasse ausreichend.
Beim Transport gewerblich eingestufter lof Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter von Traktoren und deren Anhänger bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ist die T Klasse ausreichend. Heitmann
Nach Interpretation des BMVBS ist die Fahrerlaubnis nicht davon abhängig, ob eine Fahrt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz als „gewerblich“ oder „ nicht gewerblich “ eingestuft ist. Vielmehr gilt die Definition „land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof)“ und „als Betrieb von Landwirtschaf“. Das bedeutet, dass es nicht davon abhängt, in welchem Zusammenhang die weitere Verwendung der Biomasse erfolgt oder in wessen Eigentum sich die Biomasse befindet. Die Beförderung von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern mit lof Zugmaschinen und deren Anhängern bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ist in solchen Fällen mit der Fahrerlaubnisklasse Klasse T möglich. Solche...
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