Steueränderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt für die Bundesbürger zahlreiche Steuererleichterungen, von denen auch viele Bauernfamilien spürbar profitieren. Hier eine Zusammenstellung der wesentlichen Punkte.
- Veröffentlicht am
Der steuerfreie Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2010 auf 8004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Verheiratete aufgestockt. Gleichzeitig erhöhen sich die Stufen, ab denen der jeweils nächsthöhere Steuersatz gilt, um 330 Euro. Der Steuerfreibetrag für jedes Kind steigt auf 7008 Euro. Zusätzlich wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro im Monat angehoben.Für volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Kindergeld nur dann bezogen werden, wenn die Einkünfte und Bezüge der Kinder einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen. Dieser liegt ab 2010 bei 8004 Euro und entspricht somit dem Grundfreibetrag. Bei der Berechnung der eigenen Einkünfte der Kinder können neben den Werbungskosten auch...