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Elektro-Nachtspeicherheizungen

Verbot trifft Landwirte kaum: Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober 2009 sollen Elektro-Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten werden. Wie der Deutsche Bauernverband mitteilt, sind davon Landwirte aber kaum betroffen.

Veröffentlicht am
Denn Wirtschafts- und Stallgebäude sind davon grundsätzlich ausgenommen. Und auch die Wohngebäude auf dem Höfen werden kaum beeinträchtigt sein, da die Pflicht zur Stilllegung nur Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten trifft, die ausschließlich mit Nachtspeicherheizungen beheizt werden. Zudem gilt dies nur dann, wenn die Heizung vor 1995 eingebaut und die Gebäude danach nicht auf einen besseren Wärmeschutzstandard gebracht wurden. In diesen Gebäuden darf ab 2020 kein Speicherheizgerät älter als 30 Jahre sein.
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