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Nachweis der Betriebskilometer

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen hat der Gesetzgeber die Anwendung der Ein-Prozent-Regel auf Fahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
Veröffentlicht am
Wird ein Fahrzeug mehr als zehn Prozent, aber weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, darf die Ein-Prozent-Regelung nicht mehr angewendet werden. Der private und betriebliche Anteil an den Autokosten muss prozentual geschätzt werden. Zu der betrieblichen Nutzung eines Kraftfahrzeugs werden alle Fahrten gezählt, die betrieblich veranlasst sind, die also in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Fahrtenbuch über drei Monate Jeder Steuerpflichtige, der seinen Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, ist verpflichtet, den Umfang der betrieblichen Nutzung beim Finanzamt darzulegen und glaubhaft zu machen. Eine besondere Form ist...
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