Sozialversicherung nicht vergessen
Rechtzeitige und richtige Meldungen zur Sozialversicherung ersparen den Ausbildungsbetrieben unnötigen Mehraufwand.
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Für die Versicherung und den Beitragseinzug zu allen Versicherungszweigen ist die jeweilige Krankenkasse (Einzugsstelle) zuständig. Welche dies ist, richtet sich danach, ob die Ausbildung zu Hause oder in einem Fremdbetrieb stattfindet. Wenn der Auszubildende und der Betriebsleiter beziehungsweise dessen Ehegatten miteinander verwandt oder verschwägert sind, ist die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)für die Kranken- und Pflegeversicherung und den Beitragseinzug zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig. Erfolgt die Ausbildung in einem Fremdbetrieb, übernimmt dies ein anderer Träger der Krankenversicherung. Der Ausbilder muss seinen Auszubildenden spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn zur Sozialversicherung anmelden....