Wäsche waschen mit Brunnenwasser ist zulässig
Die Trinkwasserverordnung lässt es zu, Brunnenwasser zum Wäsche waschen im Haushalt zu benutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im März entschieden. Die Qualität des Brunnenwassers spielt keine Rolle.
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Die Leipziger Richter gaben damit sächsischen Grundstückseigentümern Recht, die auf eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung geklagt hatten. Wie die Richter ausführten, stelle die Trinkwasserverordnung in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur sicher, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehe. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbiete somit nicht, zum Wäsche waschen das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage, die neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss verwendet werde, müsse keine Trinkwasserqualität haben.