Reduzierte Gebühr
Vom nächsten Jahr an unterliegen auch Internet-PCs der Rundfunkgebührenpflicht. Über die Höhe wird noch verhandelt. In den Gremien zeichnet sich jedoch eine Mehrheit für eine reduzierte Gebühr von 5,52 Euro ab.
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Ursprünglich war geplant, auf alle Computer, die über einen Internetanschluss verfügen, ab dem 1. Januar 2007 die volle Rundfunkgebühr in Höhe von 17,03 Euro zu erheben, da theoretisch auch Fernsehprogramme über das Internet abgerufen werden können. Betroffen sind hiervon vor allem Geräte, die auch betrieblich genutzt werden, da der private Internetzugang bereits durch die Rundfunkgebühr im privaten Haushalt abgegolten ist. Internetfähige Computer sind Pflicht Der Landesbauernverband hatte sich bereits im April gegen die bestehende Rechtslage gewandt und den baden-württembergischen Ministerpräsidenten aufgefordert, die für kleinere Betriebe grob unbillige Regelung aufzuheben. Da landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet sind, Meldungen...