Arzneimittel im Fokus
Nach den Erfahrungen der Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) gibt es immer wieder Unsicherheiten und Defizite bei der Anwendung und Dokumentation von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren.
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Das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur nach der auf dem tierärztlichen Abgabebeleg vermerkten Behandlungsanweisung angewendet werden dürfen. Dies betrifft die Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag sowie Art, Dauer und Zeitpunkt der Anwendung. Die tierärztlich verordnete Dosis des Medikamentes und die Dauer der Verabreichung dürfen vom Tierhalter weder unter- noch überschritten werden. Ebenso wenig zulässig ist eine eigenmächtige Behandlung von Tieren mit Arzneimittel-Restmengen, so die SES. Gefahr vor Resistenzen Eine Missachtung dieser Regeln kann erhebliche Probleme nach sich ziehen. Zum einen gibt es eine angespannte Resistenzsituation. Verschiedene Antibiotika können auf Grund ihres...