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Rumänische Saisonarbeiter: Ab Januar ohne Visum

Mit dem EU-Beitritt Rumäniens zum 1. Januar 2007 benötigen rumänische Staatsbürger, die in Deutschland eine Saisonarbeit aufnehmen, kein Visum mehr für die Einreise. Vor der Arbeitsaufnahme muss allerdings bei der Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis-EU eingeholt werden. Die Anmeldung bei der Meldebehörde bleibt erhalten. Unterlagen rumänische Saisonarbeiter während ihrer Tätigkeit in Deutschland bisher dem deutschen Sozialversicherungsrecht, gilt ab 1. Januar 2007 rumänisches Recht. Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes, sich mit der rumänischen Regierung auf eine Pauschalregelung für Saisonarbeiter zu einigen, waren bislang erfolglos. Damit müssen für rumänische Arbeitnehmer im bezahlten Urlaub und im Heimatland Selbstständige ab Januar Sozialversicherungsbeiträge nach Rumänien entrichtet werden. Diese liegen mit insgesamt 29,75 Prozent deutlich über den bekannten deutschen und polnischen Werten.
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